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Gar nicht.

Eine Kastration fördert fast sicher das Auftreten von Hämangiosarkomen, den berüchtigten Milztumoren. Auch bezüglich Kreuzbandrissen scheint bereits festzustehen, dass diese Verletzung bei kastrierten Tieren deutlich häufiger vorkommt. Ziemlich klar ist inzwischen auch der Zusammenhang zwischen der Kastration und einer häufigen Störung bei älteren Hunden, der Schilddrüsenunterfunktion.

Nur bei zwingenden medizinischen Indikationen sollte unserer Meinung nach eine Kastration bei Hunden vorgenommen werden.

Das in Deutschland geltende Tierschutzgesetz gibt im übrigen einen sehr engen Rahmen vor, in dem eine Kastration beim Hund durchgeführt werden darf.

Tierschutzgesetz § 6 

(1) Verboten ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres. Das Verbot gilt nicht, wenn

1. der Eingriff im Einzelfall

a) nach tierärztlicher Indikation geboten ist oder

b) bei jagdlich zu führenden Hunden für die vorgesehene Nutzung des Tieres unerläßlich ist und tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen, […]

Tierschutzgesetz | Vierter Abschnitt, Eingriffe an Tieren
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